- 2800 -

o. J. o. T. o. O.

1304.

H(einrich), Bischof von Breslau, bekennt, dass Herzog (Bolezlaus) ihn durch die geistlichen (honorabiles) Herren N. N. gebeten habe, die Einkünfte der Kirche N. (Altenlohm), deren Patronat der Herzog besitzt, zur Stiftung eines Kanonikats und einer Präbende an der Kirche zum heil. Kreuz zu Breslau verwenden zu dürfen, so jedoch, dass ein ständiger Vikar oder Rektor dieser Kirche die Einkünfte behält. Der Bischof bestätigt mit Einwilligung des Pfarrers Johannes diese Stiftung und überträgt demselben das neue Kanonikat. Das Präsentationsrecht soll dem Herzog und dessen Nachfolger zustehen, das Patronatsrecht der Kirche N. (Kreibau?), welche einst zur Kirche N. (Altenlohm?) gehörte, dem Herrn Johannes oder seinen Nachfolgern.

Aus dem Formel buch des Arnold von Protzan Cod. dipl. Sil. V, 164.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.